Seit dem 01.01.2018 sind Rauchmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben.
Rauchmelder sind in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Flure und Treppenhäuser, durch die Rettungswege führen anzubringen.
Achten Sie beim Kaufen auf das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Dieses kennzeichnet hochwertige Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebigkeit durch eine festverbaute 10-Jahres-Batterie, genauerer Branderkennung und einer höheren Sicherheit vor Fehlalarmen durch verbesserter Elektronik.
Installation Rauchmelder 3-Zimmer-Wohnung
Mindestschutz
ein Rauchmelder mittig an der Decke im
Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz:
alle Aufenthaltsräume
Besonderer Schutz für die Küche:
Rauchmelder mit Stummschaltung
Installation Rauchmelder Kleinwohnung
Mindestschutz
ein Rauchmelder in Räumen bis 60 qm,
bei größeren Räumen 2 Rauchmelder
Installation Rauchmelder Einfamilienhaus
Mindestschutz
pro Etage ein Rauchmelder mittig an der Decke im
Kinder– und Schlafzimmer, Flur
Optimaler Schutz:
alle Aufenthaltsräume, auch ausgebaute Dachböden
und Kellerräume
Besonderer Schutz für die Küche:
Rauchmelder mit Stummschaltung